AGB
Iron Sign Shop · KvK 89731948 · BTW NL865082315B01
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Iron Sign Shop mit Sitz in Biezenmortel, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (KvK) unter der Nummer 89731948, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
Verkäufer und Käufer werden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.
Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2 - Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch den Verkäufer oder in dessen Namen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Parteien sie ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
Artikel 3 - Zahlung
Der vollständige Kaufpreis wird im Webshop stets sofort entrichtet. Bei Reservierungen kann in bestimmten Fällen eine Anzahlung verlangt werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg über die Reservierung und die Vorauszahlung.
Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Solange der Käufer in Verzug ist, darf der Verkäufer seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Käufer seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.
Bleibt der Käufer in Verzug, leitet der Verkäufer das Inkasso ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden nach dem niederländischen Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten) berechnet.
Bei Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preis
Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt es.
Lieferzeiten in Offerten sind unverbindlich. Ihre Überschreitung gibt dem Käufer kein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 5 - Widerrufsrecht (Verbraucher)
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt, sobald der Verbraucher die (vollständige) Bestellung erhalten hat.
Nach der Widerrufserklärung hat der Verbraucher weitere 30 Tage Zeit, um das Produkt zurückzusenden.
Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer stellt es dem Käufer auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung.
Während der Widerrufsfrist geht der Verbraucher sorgfältig mit Produkt und Verpackung um. Er packt das Produkt nur so weit aus oder benutzt es nur so weit, wie es nötig ist, um zu beurteilen, ob er es behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem mitgeliefertem Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalverpackung an den Verkäufer zurück, entsprechend dessen angemessenen und klaren Anweisungen.
Der Verkäufer erstattet den fälligen Bestellbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung der Rücksendung, sofern das Produkt bereits ordnungsgemäß zurückgekommen ist.
Ist das Produkt beschädigt oder die Verpackung stärker beschädigt, als es zum Prüfen des Produkts nötig war, können wir Ihnen diesen Wertverlust in Rechnung stellen. Behandeln Sie das Produkt daher sorgsam und verpacken Sie es für die Rücksendung gut.
Artikel 6 - Änderung des Vertrags
Zeigt sich während der Ausführung des Vertrags, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung oder Ergänzung der Leistungen erforderlich ist, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung verschieben. Der Verkäufer teilt dies dem Käufer so schnell wie möglich mit.
Hat die Änderung oder Ergänzung finanzielle und/oder qualitative Folgen, informiert der Verkäufer den Käufer darüber vorab schriftlich.
Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückgeht, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7 - Lieferung und Gefahrübergang
Sobald der Käufer die gekaufte Sache in Empfang genommen hat, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 - Untersuchung und Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, das Gelieferte zum Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber so schnell wie möglich, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei prüft er, ob Qualität und Menge des Gelieferten dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, zumindest aber den Anforderungen genügen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten.
Beanstandungen wegen Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren sind innerhalb von 10 Werktagen nach dem Liefertag schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist als begründet anerkannt, hat der Verkäufer das Recht, nachzubessern, zu ersetzen oder von der Lieferung abzusehen und für diesen Teil des Kaufpreises eine Gutschrift auszustellen.
Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Maß oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
Beanstandungen zu einem bestimmten Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags.
Nach Weiterverarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Beanstandungen mehr angenommen.
Artikel 9 - Muster und Modelle
Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder überlassen, gilt die Vermutung, dass es lediglich als Anhaltspunkt überlassen wurde, ohne dass die zu liefernde Sache diesem entsprechen muss. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gilt die Angabe von Fläche, sonstigen Maßen und Bezeichnungen ebenfalls als bloßer Anhaltspunkt, ohne dass die zu liefernde Sache diesem entsprechen muss.
Artikel 10 - Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager. Das bedeutet, dass alle Kosten zulasten des Käufers gehen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie bei ihm anliefert oder anliefern lässt, beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm laut Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er es, Informationen oder Anweisungen zu geben, die für die Lieferung erforderlich sind, darf der Verkäufer die Sachen auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern.
Werden die Waren zugestellt, darf der Verkäufer Zustellkosten berechnen.
Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Angaben des Käufers, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer ihm diese Angaben zur Verfügung gestellt hat.
Eine vom Verkäufer genannte Lieferfrist ist unverbindlich und niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
Der Verkäufer darf in Teilmengen liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder der Teillieferung kommt kein eigenständiger Wert zu. Der Verkäufer darf das so Gelieferte gesondert in Rechnung stellen.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag wegen höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für einen dem Käufer entstandenen Schaden.
Als höhere Gewalt gilt jedenfalls jeder Umstand, den der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht berücksichtigen konnte und infolgedessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, etwa Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrung, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten sowie sonstige Betriebsstörungen beim Verkäufer.
Als höhere Gewalt gilt ferner der Umstand, dass Zulieferer, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihre vertraglichen Pflichten gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
Tritt eine solche Situation ein, werden die Verpflichtungen des Verkäufers ausgesetzt, solange er sie nicht erfüllen kann. Dauert die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.
Artikel 12 - Übertragung von Rechten
Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die beim Verkäufer befindlichen Waren sowie die gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
Werden vereinbarte Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch beglichen ist. In diesem Fall liegt Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer dann nicht entgegengehalten werden.
Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Sind Sachen noch nicht geliefert, die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis aber nicht wie vereinbart entrichtet, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
Bei Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers werden dessen Verpflichtungen sofort fällig.
Artikel 14 - Haftung
Jede Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung des Verkäufers ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Selbstbehalt gemäß der betreffenden Police.
Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Mitarbeiter beruhen.
Artikel 15 - Beschwerdeverfahren / Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachten Leistungen unverzüglich beim Verkäufer zu melden. Die Beschwerde muss den Mangel so genau wie möglich beschreiben, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß nachzubessern und gegebenenfalls zu ersetzen.
Bei Beschwerden wendet sich ein Verbraucher zunächst an den Verkäufer. Bei Webshops, die WebwinkelKeur angeschlossen sind, und bei Beschwerden, die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, wendet sich der Verbraucher an WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl); diese Stelle vermittelt kostenlos. Prüfen Sie über https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/, ob dieser Webshop eine aktive Mitgliedschaft hat.
Kommt es auch dann zu keiner Lösung, kann der Verbraucher seine Beschwerde von der durch WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Schlichtungsstelle behandeln lassen. Deren Entscheidung ist bindend; Unternehmer und Verbraucher stimmen dieser bindenden Entscheidung zu. Die Vorlage einer Streitigkeit bei dieser Schlichtungsstelle ist mit Kosten verbunden, die der Verbraucher an die betreffende Stelle zu zahlen hat.
Artikel 16 - Garantien
Sind im Vertrag Garantien vorgesehen, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, mangelfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der Kaufsache durch den Käufer.
Diese Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer herbeiführen, bei der die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig zulasten und auf Gefahr des Verkäufers gehen und bei der sich der Verkäufer wegen einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Der vorstehende Satz gilt auch dann, wenn dem Käufer die Verletzung bekannt war oder durch Untersuchung hätte bekannt sein können.
Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch beruht oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen an der gekauften Sache vorgenommen oder zu diesem Zweck versucht haben oder die Sache für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist.
Betrifft die vom Verkäufer gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Sache gewährte Garantie.
Artikel 17 - Geistiges Eigentum
Iron Sign Shop behält sämtliche Rechte des geistigen Eigentums (darunter Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriftstücken, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Offerten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Maketten usw., sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Der Käufer darf die genannten Rechte des geistigen Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Iron Sign Shop nicht kopieren oder kopieren lassen, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.
Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Iron Sign Shop ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
Wesentliche inhaltliche Änderungen bespricht Iron Sign Shop nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden.
Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag bei einer wesentlichen Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
Für etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht am Sitz von Iron Sign Shop zuständig, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Werden in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen benachteiligend eingestuft, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam.